12:00 Uhr: Beginn der Betreuung (bei Entfall der 6. Stunde)

 

Nach dem Ende der 6. Schulstunde um 12:40 Uhr beginnt die Nachmittagsbetreuung im flexiblen Ganztag. Schülerinnen, die bereits nach der 5. Schulstunde Unterrichtsende haben, können unsere Räume auch schon ab 12:00 Uhr aufsuchen - pädagogisches Personal ist anwesend.

 


12:40 – 13:30 Uhr: Gemeinsames Mittagessen

 

Um am Nachmittag leistungsfähig zu sein, ist eine ausgewogene Mahlzeit sehr wichtig.

Bei uns erhalten die Schülerinnen in der Mensa eine qualitativ hochwertige Verpflegung aus der Küche des Instituts für Hören und Sprache. Sie verwendet regionale Produkte in Bio-Qualität, kocht alle Komponenten selbst und legt großen Wert auf Nachhaltigkeit. Über ein bargeldloses Bestell- und Bezahlsystem  können die Schülerinnen das Essen online ordern und dabei täglich zwischen zwei verschiedenen Gerichten wählen. Zum Hauptgericht gibt es zweimal wöchentlich eine Vorspeise, an den beiden anderen Tagen wird eine Nachspeise gereicht. Stilles Wasser und Sprudelwasser steht den Schülerinnen kostenlos zur Verfügung. Der Schülerausweis dient gleichzeitig als Mensakarte und wird bei der Essensausgabe am Terminal eingelesen.
Der neue Speiseplan wird wöchentlich am Freitag ins System eingepflegt. Bestellungen können ab diesem Zeitpunkt bis spätestens Dienstag, 12:00 Uhr, für die darauffolgende Woche erfolgen. Bei Krankheit oder Abwesenheit wegen bestimmter Schulveranstaltungen kann die Essensbestellung am Vortag bis 23:45 Uhr storniert werden.


Die Registrierung bei dem Online-Bestellsystem ist nicht nur den Ganztagsschülerinnen vorbehalten, sondern ist allen Schülerinnen der Realschule und des Gymnasiums möglich, so dass auch sie nach Einzahlung auf das Mensakonto und vorheriger Bestellung am Mittagessen teilnehmen können, z.B. vor dem Nachmittagsunterricht oder einem Wahlfach am Nachmittag. Sie weisen sich ebenfalls mit ihrem Schülerausweis bei der Essensausgabe aus.


Für die Schülerinnen der Klassen 5 bis 7 besteht während des Mittagessens in der Mensa Anwesenheitspflicht, die Bestellung der Mittagsverpflegung ist jedoch nicht verpflichtend! Wer kein Essen bestellt hat, kann in der Tischgemeinschaft mit den anderen auch seine mitgebrachten Speisen in der Mensa einnehmen.

Den aktuellen Speiseplan finden Sie hier.

 

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